Der erste Abschnitt der Wegesanierung ist abgeschlossen.
Alle Eigentümer und Mieter werden aber weiterhin gebeten, Bäume und Sträucher im Vorgarten sowie entlang der Gartenzäune zeitnah und konsequent zurückzuschneiden.
Bei Bedarf kann der Hausmeister beauftragt werden. Bitte beachten Sie, dass dies nicht vom bestehenden Vertrag (nur Gemeinschaftseigentum) abgedeckt ist und daher individuell zu vereinbaren und zu vergüten ist.
Die Gehwege sind jederzeit vollständig freizuhalten. Achten Sie darauf, dass nichts in den Gemeinschaftsbereich ragt.